EPR · WEEE Österreich

WEEE-Registrierung in Österreich: EDM, Bevollmächtigter und Sammelsystem

Aktualisiert 17. Oktober 20266 Min. LesezeitOnline-Händler aus Deutschland und anderen Ländern, die Elektrogeräte an Kunden in Österreich versenden

Wer Elektro- oder Elektronikgeräte aus dem Ausland per Fernabsatz direkt an Letztverbraucher in Österreich verkauft, ist nach § 21b der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) **verpflichtet, einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich** zu bestellen. Die Registrierung läuft über das Portal **EDM** (edm.gv.at) des Umweltministeriums (BMLUK). Für Haushaltsgeräte kommt die Teilnahme an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem hinzu. Eine deutsche WEEE-Registrierung gilt in Österreich nicht.

Assuro verbindet sich mit Shopify. Die folgenden Hinweise gelten unabhängig davon, über welche Plattform Sie verkaufen.

  1. 1

    Register

    in the national registry

  2. 2

    License

    your volumes and pay fees

  3. 3

    Report

    those volumes each year

Wer betroffen ist

Ihre SituationPflicht in ÖsterreichRechtsgrundlage
Händler ohne Sitz in Österreich, Fernabsatz an Letztverbraucher in ÖsterreichBevollmächtigten bestellen (Pflicht)§ 21b EAG-VO
Ausländischer Hersteller, der über österreichische Händler verkauftBevollmächtigten bestellen (möglich, nicht Pflicht)§ 21a EAG-VO
Händler mit Sitz in Österreich, Fernabsatz in andere EU-StaatenIn jedem Zielland einen Bevollmächtigten bestellen und den Fernabsatz im EDM melden§ 21c und § 21 EAG-VO

Die Rechtsgrundlage im Abfallwirtschaftsgesetz ist § 12a Abs. 1 Z 4 und Z 5 AWG 2002. Für einen deutschen Shopify-Shop, der an österreichische Kunden liefert, ist die erste Zeile der Normalfall: Er braucht einen Bevollmächtigten in Österreich, auch wenn er in Deutschland bei der stiftung ear registriert ist.

Was der Bevollmächtigte erfüllen muss

  • Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in Österreich und einer inländischen Zustelladresse.
  • Verantwortlich für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften.
  • Eine beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Sie muss den Umfang nennen, einschließlich der Sammel- und Behandlungskategorie, die ausdrückliche Zustimmung des Bevollmächtigten und die vertragliche Zusicherung, dass er Verträge abschließen darf und die nötigen Unterlagen und Mittel erhält.

Ein Hersteller kann für den Fernabsatz jeweils nur einen Bevollmächtigten bestellen. Bestellung, Wechsel und Beendigung werden im EDM erst mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam. Zivilrechtlich darf der Bevollmächtigte ab dem Tag der Bestellung für den Auftraggeber handeln.

So läuft die Registrierung

  1. Der Bevollmächtigte registriert seine Stammdaten auf edm.gv.at mit dem Tätigkeitsprofil „Hersteller/sonstige Meldepflicht“.
  2. Er übermittelt die Vollmacht über edm.gv.at an das BMLUK.
  3. Fällt die Prüfung positiv aus und ist der Bevollmächtigte im Stammdatenregister (ZAReg) eingetragen, kennzeichnet ihn das BMLUK dort als Bevollmächtigten.
  4. Das Umweltbundesamt registriert anschließend den vertretenen Hersteller, und der Bevollmächtigte erhält Zugangsdaten für diesen Hersteller.

Fällt die Prüfung negativ aus, wird der Bevollmächtigte nicht gekennzeichnet, und das BMLUK erlässt auf Antrag einen Bescheid. Besondere Fristen für den Antrag nennt das Unternehmensserviceportal nicht. Die Herstellerliste im EDM ist öffentlich.

Sammel- und Verwertungssystem

Hersteller von Haushaltsgeräten müssen an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Das System kann Rücknahme, Behandlung, Information der Letztverbraucher und die Mengenmeldungen übernehmen. Eine eigene Lösung ohne System ist rechtlich möglich, nach Einschätzung der Wirtschaftskammer aber schwer umzusetzen. Das BMLUK veröffentlicht die genehmigten Systeme nach § 29 AWG 2002:

SystemSammelkategorien
ERA Elektro Recycling Austria GmbHAlle
European Recycling Platform (ERP) Austria GmbHAlle
Interzero Circular Solutions Europe GmbHAlle
UFH Elektroaltgeräte Systembetreiber GmbHAlle außer Gasentladungslampen
UFH Altlampen Systembetreiber GmbHGasentladungslampen

Stand der Liste: Oktober 2025. Das BMLUK aktualisiert sie nur, wenn sich die genehmigten Systeme ändern. Den aktuellen Stand zeigt das EDM-Register.

Meldungen und Kennzeichnung

  • Meldungen: Für gewerbliche Geräte ist die in Verkehr gesetzte Masse je Kalenderjahr bis spätestens 10. April des Folgejahres über das EDM zu melden (§ 23 EAG-VO), ebenso die zurückgenommenen Altgeräte (§ 24). Für Haushaltsgeräte übernimmt das in der Regel das Sammel- und Verwertungssystem.
  • Kennzeichnung: Jedes Gerät trägt die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern, gut sichtbar und dauerhaft (§ 12 und Anhang 4 EAG-VO). Nur in Ausnahmefällen ist sie auf Verpackung, Bedienungsanleitung oder Garantieschein zulässig.
  • Informationen für Recycler: Innerhalb eines Jahres nach dem Inverkehrbringen eines neuen Gerätetyps stellt der Hersteller Angaben zu Bauteilen, Werkstoffen und gefährlichen Stoffen für Behandlungsanlagen bereit (§ 14).

Was anders ist als in Deutschland

DeutschlandÖsterreich
Registerstiftung earEDM (BMLUK, Umweltbundesamt)
Bevollmächtigter für ausländische FernabsatzhändlerPflicht (§ 8 ElektroG)Pflicht (§ 21b EAG-VO)
Absicherung der Entsorgung für HaushaltsgeräteInsolvenzsichere Garantie (§ 7 ElektroG)Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem
Wirksamkeit eines Wechsels des BevollmächtigtenMit Bestätigung der stiftung earMit Ablauf eines Kalenderquartals

Die deutsche Seite beschreiben unser Leitfaden zur WEEE-Registrierung in Deutschland und der Beitrag zur WEEE-Garantie. Alle übrigen Länder stehen im Überblick zur WEEE-Registrierung in der EU. Verpackungen und Batterien sind in Österreich eigene Pflichten: siehe EPR in Österreich mit ARA.

Checkliste

  • Prüfen, ob Sie Elektrogeräte direkt an Letztverbraucher in Österreich verkaufen
  • Einen Bevollmächtigten mit Sitz und Zustelladresse in Österreich bestellen
  • Die Vollmacht beglaubigen lassen, auf Deutsch oder Englisch, mit Sammel- und Behandlungskategorie
  • Einplanen, dass die Bestellung im EDM erst zum Quartalsende wirksam wird
  • Für Haushaltsgeräte einen Vertrag mit einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem schließen
  • Die Geräte mit der durchgestrichenen Abfalltonne kennzeichnen
  • Batterien und Verpackungen getrennt prüfen

Wie Assuro dabei hilft

Assuro verbindet sich mit Ihrem Shopify-Shop und zeigt je Produkt und Lieferland, welche Pflichten ausgelöst werden. Für Österreich deckt Assuro heute die Verpackungspflichten ab, für WEEE und Batterien Deutschland und Frankreich. Assuro ordnet und weist hin. Assuro registriert Sie nicht im EDM und tritt nicht als Ihr Bevollmächtigter auf.

Häufige Fragen

Brauche ich als deutscher Händler einen Bevollmächtigten in Österreich?

Ja, wenn Sie Elektrogeräte per Fernabsatz direkt an Letztverbraucher in Österreich verkaufen. § 21b EAG-VO verpflichtet ausländische Fernabsatzhändler, einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich zu bestellen. Ihre Registrierung bei der stiftung ear gilt in Österreich nicht.

Wo registriere ich mich für WEEE in Österreich?

Im EDM-Portal (edm.gv.at). Als ausländischer Fernabsatzhändler registriert sich Ihr Bevollmächtigter dort und übermittelt die Vollmacht an das BMLUK. Das Umweltbundesamt registriert danach Sie als Hersteller.

Welche Sammel- und Verwertungssysteme gibt es in Österreich?

Laut Liste des BMLUK (Stand Oktober 2025) sind es ERA Elektro Recycling Austria, ERP Austria, Interzero Circular Solutions Europe und UFH, bei UFH getrennt für Elektroaltgeräte und für Gasentladungslampen.

Wann wird ein Wechsel des Bevollmächtigten wirksam?

Im EDM mit Ablauf eines Kalenderquartals. Bestellung, Wechsel und Beendigung erscheinen erst dann im System.

Gibt es in Österreich eine WEEE-Nummer wie in Deutschland?

Eine öffentliche Registrierungsnummer nach deutschem Muster nennen die amtlichen Seiten nicht. Die Hersteller sind im EDM registriert, und die Herstellerliste ist öffentlich.

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