EPR · WEEE Europa
WEEE-Registrierung in der EU: Österreich, Italien, Frankreich, Spanien und weitere Länder
Eine WEEE-Registrierung gilt immer nur in dem Land, in dem sie erteilt wurde. Eine europaweite WEEE-Nummer gibt es nicht. Wer Elektrogeräte per Fernabsatz direkt an Kunden in einem anderen EU-Land verkauft, gilt dort in aller Regel selbst als Hersteller und muss sich im nationalen Register eintragen, bevor er liefert. Dieser Überblick nennt für Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, die Niederlande, Belgien und Kroatien das zuständige Register, die Pflicht zum Bevollmächtigten und die Pflicht, die Nummer anzugeben, jeweils nach den amtlichen Quellen. Die Schweiz ist ein Sonderfall ohne Register.
Assuro verbindet sich mit Shopify. Die folgenden Hinweise gelten unabhängig davon, über welche Plattform Sie verkaufen.
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Register
in the national registry
- 2
License
your volumes and pay fees
- 3
Report
those volumes each year
Die Länder im Überblick
| Land | Register | Bevollmächtigter für ausländische Fernabsatzhändler | Sammelsystem |
|---|---|---|---|
| Deutschland | stiftung ear | Pflicht (§ 8 Abs. 2 ElektroG) | Garantie und Abholkoordination über die stiftung ear |
| Österreich | EDM-Portal (edm.gv.at) | Pflicht (§ 21b EAG-VO) | Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem Pflicht |
| Italien | Registro nazionale dei produttori di AEE (registroaee.it) | Für Hersteller aus anderen EU-Staaten möglich (Art. 30 D.Lgs. 49/2014) | Individuelles oder kollektives System |
| Frankreich | ADEME (SYDEREP), Identifiant Unique | Pflicht seit dem Gesetz vom 8. Juli 2026 | ecosystem, Ecologic |
| Spanien | RII-AEE beim Industrieministerium | Pflicht für Händler aus anderen EU-Staaten (Art. 3 RD 110/2015) | Individuelles oder kollektives System |
| Niederlande | Nationaal (W)EEE Register | Möglich, nicht vorgeschrieben | Stichting OPEN |
| Belgien | Mitgliedschaft bei Recupel | Pflicht, Recupel kann die Rolle übernehmen | Recupel |
| Kroatien | Register des Umweltfonds (FZOEU) | Pflicht | Staatlich, Abgabe an den Fonds |
Das Muster ist überall gleich
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU definiert den Fernabsatzhändler aus einem anderen Staat in jedem Mitgliedstaat als Hersteller. Unterschiedlich sind nur das Register, die Sprache, die Rolle des Bevollmächtigten und die Frage, ob die Nummer im Shop stehen muss.
Österreich
In Österreich erfolgt die Registrierung im EDM-Portal (edm.gv.at), bevor Geräte in Verkehr gebracht werden. Die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle (EAK) koordiniert die Sammlung, ist aber nicht das Register. Ausländische Fernabsatzhändler sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu bestellen. Rechtsgrundlage sind § 12a AWG und §§ 21a bis 21c der Elektroaltgeräteverordnung. Der Bevollmächtigte braucht einen Sitz im Inland und eine inländische Zustelladresse, und die Vollmacht muss beglaubigt sein, auf Deutsch oder Englisch.
Die Elektroaltgeräteverordnung verpflichtet Hersteller und Importeure zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem. Genehmigte Systeme sind ERA Elektro Recycling Austria, ERP Austria, Interzero Circular Solutions Europe und UFH. Eine eigene WEEE-Nummer wie in Deutschland veröffentlichen die amtlichen Seiten nicht. Das Register arbeitet mit der GLN aus den EDM-Stammdaten.
Italien
Italien führt das Registro nazionale dei produttori di AEE. Die Eintragung läuft ausschließlich online über registroaee.it bei der zuständigen Handelskammer. Ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat oder einem Drittland, das per Fernabsatz direkt an Haushalte verkauft, ist Hersteller und muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit eintragen. Art. 30 des Decreto Legislativo 49/2014 erlaubt Herstellern aus anderen EU-Staaten, mit schriftlichem Mandat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Die Eintragungsnummer (*numero di iscrizione*) muss nach Art. 29 binnen dreißig Tagen nach Erteilung in allen Geschäftsdokumenten angegeben werden. Bei der Eintragung erklärt der Hersteller, ob er seine Pflichten über ein individuelles oder ein kollektives System erfüllt. An Abgaben fallen nach Angaben der Handelskammern eine tassa di concessione governativa von 168 EUR, diritti di segreteria von 30 EUR und eine imposta di bollo von 16 EUR an. Die Jahresmeldung ist bis zum 30. April fällig.
Frankreich
In Frankreich vergibt die Umweltagentur ADEME über das Portal SYDEREP den Identifiant Unique (IDU), einen je EPR-Bereich. Wer einem kollektiven System beitritt, wird von diesem registriert und erhält den IDU darüber. Für Haushaltsgeräte sind das ecosystem und Ecologic. Der Code de l'environnement erfasst ausdrücklich Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten und Drittländern, die per Fernkommunikation direkt nach Frankreich verkaufen.
Zwei Punkte unterscheiden Frankreich. Erstens muss der IDU in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Website stehen. Fehlt er, drohen bis zu 30.000 EUR. Zweitens gilt seit dem Gesetz Nr. 2026-602 vom 8. Juli 2026 der neue Artikel L. 541-10-9-1: Wer nicht in Frankreich niedergelassen ist und der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegt, benennt mit schriftlichem Mandat einen in Frankreich niedergelassenen Mandataire. Das trifft auch Händler aus Deutschland oder Österreich. Einige Seiten der ADEME beschreiben den Mandataire noch als freiwillig. Maßgeblich ist der Gesetzestext.
Spanien
Spanien führt die Hersteller in einer eigenen Sektion des Registro Integrado Industrial (RII-AEE) beim Industrieministerium. Art. 8 des Real Decreto 110/2015 verpflichtet Hersteller und ihre bevollmächtigten Vertreter zur Eintragung, ausdrücklich auch bei Fernabsatz nach Spanien. Ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassener Fernabsatzhändler benennt nach Art. 3 einen bevollmächtigten Vertreter in Spanien, schriftlich.
Die Registernummer muss bei Fernabsatz nach Art. 9 auf der Verkaufsseite und auf der Rechnung stehen. Die Pflichten werden über ein individuelles oder ein kollektives System (SCRAP) erfüllt, die Wahl wird bei der Eintragung angegeben.
Niederlande und Belgien
In den Niederlanden ist das Nationaal (W)EEE Register die benannte Stelle. Hersteller ist auch, wer aus einem anderen Land per Fernabsatz direkt an niederländische Nutzer verkauft. In der Praxis läuft die Registrierung über den Beitritt zur Stichting OPEN, deren Beitragsvereinbarung vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 für alle Hersteller allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ein Bevollmächtigter mit Sitz in den Niederlanden kann benannt werden, vorgeschrieben ist er nicht. Die Jahresmeldung ist bis zum 1. Mai fällig.
In Belgien ist die Mitgliedschaft bei Recupel die Registrierung. Die Alternative ist ein individueller Abfallbewirtschaftungsplan, der bei allen drei Regionen einzureichen ist. Recupel nennt Online-Händler aus dem Ausland ausdrücklich: Wer an Kunden in Belgien liefert, muss Mitglied werden oder einen eigenen Plan einreichen und einen Bevollmächtigten in Belgien benennen. Recupel bietet an, diese Rolle kostenlos zu übernehmen.
Kroatien
In Kroatien führt der Umweltfonds (*Fond za zaštitu okoliša i energetsku učinkovitost*) das Register. Die Verordnung über besondere Abfallkategorien im System des Fonds (NN 124/2023) verpflichtet Hersteller zur elektronischen Eintragung und Meldung. Ein Unternehmen aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittland, das ausschließlich per Fernabsatz an Verbraucher in Kroatien verkauft, muss schriftlich einen in Kroatien registrierten bevollmächtigten Vertreter benennen. Das System ist staatlich: Statt einem privaten Sammelsystem beizutreten, zahlen Hersteller eine Bewirtschaftungsabgabe an den Fonds. Über Ausnahmen entscheidet der Fonds nach Kriterien, die er auf seiner Website veröffentlicht.
Sonderfall Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, und die WEEE-Richtlinie gilt dort nicht. Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) kennt kein Register, keine Nummer und keinen Bevollmächtigten. Sie regelt Rücknahme, Entsorgung, Kennzeichnung und Information. Die Finanzierung läuft über einen freiwilligen vorgezogenen Recyclingbeitrag an SENS eRecycling oder Swico Recycling. Wer keiner Branchenorganisation Beiträge zahlt, muss auf eigene Kosten entsorgen und darüber Buch führen. Das revidierte Umweltschutzgesetz erlaubt dem Bundesrat, ausländische Online-Versandhändler zur Zahlung zu verpflichten. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie in die Schweiz liefern.
Was das für einen Shop mit mehreren Lieferländern heißt
- Je Lieferland prüfen, ob Sie dort Elektrogeräte direkt an Endkunden verkaufen
- Für jedes dieser Länder die Registrierung im nationalen Register einplanen, vor der ersten Lieferung
- Den Bevollmächtigten je Land klären: Pflicht in Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien, Belgien und Kroatien
- Die Nummer dort angeben, wo das Land es verlangt: Deutschland im Angebot und auf Rechnungen, Frankreich in AGB und auf der Website, Spanien auf Verkaufsseite und Rechnung, Italien in Geschäftsdokumenten
- Meldefristen je Land festhalten, sie unterscheiden sich
- Batterien und Verpackungen getrennt prüfen: Die WEEE-Registrierung deckt beides nicht ab
Für Deutschland beschreibt unser Leitfaden zur WEEE-Registrierung den Ablauf im Detail, und der Beitrag zu den Kosten und Gebühren der stiftung ear nennt die Beträge.
Wie Assuro dabei hilft
Assuro verbindet sich mit Ihrem Shopify-Shop und zeigt je Produkt und Lieferland, welche Pflichten ausgelöst werden. Für WEEE und Batterien deckt Assuro heute Deutschland und Frankreich ab, für Verpackungen Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Italien und Spanien. Assuro ordnet und weist hin. Assuro registriert Sie in keinem Land und tritt nicht als Ihr Bevollmächtigter auf.
Frequently asked questions
Gibt es eine WEEE-Registrierung für die ganze EU?
Nein. Jedes Land führt ein eigenes Register, und eine Registrierung gilt nur dort. Wer in fünf Länder liefert, braucht fünf Registrierungen.
Wo registriere ich mich für WEEE in Österreich?
Im EDM-Portal (edm.gv.at), vor dem Inverkehrbringen. Ausländische Fernabsatzhändler müssen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich bestellen und an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen.
Brauche ich in Frankreich einen Bevollmächtigten?
Ja, wenn Sie nicht in Frankreich niedergelassen sind. Artikel L. 541-10-9-1 des Code de l'environnement, eingefügt durch das Gesetz vom 8. Juli 2026, verlangt einen in Frankreich niedergelassenen Mandataire mit schriftlichem Mandat. Das gilt auch für Händler aus anderen EU-Staaten.
Muss die WEEE-Nummer im Online-Shop stehen?
Das hängt vom Land ab. Deutschland verlangt sie im Angebot und auf Rechnungen, Frankreich den Identifiant Unique in den AGB und auf der Website, Spanien die Registernummer auf der Verkaufsseite und der Rechnung, Italien die Eintragungsnummer in allen Geschäftsdokumenten.
Wie funktioniert die WEEE-Registrierung in Kroatien?
Über das Register des kroatischen Umweltfonds. Fernabsatzhändler aus dem Ausland müssen schriftlich einen in Kroatien registrierten bevollmächtigten Vertreter benennen und zahlen eine Bewirtschaftungsabgabe an den Fonds.
Gilt die WEEE-Richtlinie in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz regelt Elektrogeräte in der VREG, ohne Register und ohne Registrierungsnummer. Die Entsorgung wird über freiwillige Beiträge an SENS oder Swico finanziert.
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